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Bürgeramt
Liebe Bürgerinnen und Bürger, aus dem umfangreichen Angebot aller Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung Windeck sollen Sie möglichst viele davon leicht und direkt in Anspruch nehmen können. Kommen Sie dazu bitte in unser Bürgeramt mit seinen kundenfreundlichen Öffnungszeiten und behindertengerechten Zugängen. Unser kompetentes Team wird Sie freundlich und hilfsbereit bedienen. Für Lob,
Einbürgerungen
Bürgeramt Die Anträge für die Einbürgerung erhalten Sie im hiesigen Bürgeramt. Für die Abgabe der Unterlagen zur Einbürgerung wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Einbürgerung nach § 10 StAG Voraussetzungen: Acht Jahre in der BRD und im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis sowie Freizügigkeitsbescheinigung, Bestreitung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln.
Bürgeramt / Personenstandswesen
Liebe Bürgerinnen und Bürger, aus dem umfangreichen Angebot aller Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung Windeck sollen Sie möglichst viele davon leicht und direkt in Anspruch nehmen können. Kommen Sie dazu bitte in unser Bürgeramt mit seinen kundenfreundlichen Öffnungszeiten und behindertengerechten Zugängen. Unser kompetentes Team wird Sie freundlich und hilfsbereit bedienen. Zu finden
Antrag auf Fahrerlaubnis
Bürgeramt Fahrerlaubnisanträge können hier beim Bürgeramt mit den entsprechenden Unterlagen (bitte bei der Fahrschule nachfragen) eingereicht werden. Der Führerscheinbewerber muss persönlich vorsprechen. Die Gebühren für einen Erstantrag einer Fahrerlaubnis der Klassen A A1 B BE belaufen sich auf 43,40 Euro (plus eventuelle Gebühr in Höhe von 13,30 Euro für jede Begleitperson bei „be
Notbesetzung des Bürgeramtes
Aufgrund eines hohen Krankenstandes ist das Bürgeramt zurzeit leider nur in Notbesetzung geöffnet. Mit längeren Wartezeiten ist daher zu rechnen. Sollte Ihr Anliegen nicht dringlich sein, bitten wir Sie Ihren Besuch beim Bürgeramt in die nächste Woche zu verschieben bzw. um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 02292/601 555. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Gauß (Bürgermeister
Auskunftssperre
Bürgeramt Jeder Bürger hat gem. §§ 50 ff. Bundesmeldegesetz das Recht, gegen die Weitergabe seiner Daten anlässlich von Alters- oder Ehejubiläen, an Adressbuchverlage oder an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen Widerspruch einzulegen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige B
Personeller Notstand im Bürgeramt
Liebe Bürgerinnen und Bürger! In den vergangenen Wochen haben sich hohe Bearbeitungsrückstände im Bürgeramt angesammelt. Auch die Gemeinde Windeck ist von Personalausfällen in der Pandemie nicht verschont geblieben. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir unseren gewohnten Service im Bürgeramt zzt. nicht aufrechterhalten können. Ich bitte persönlich um Entschuldigung für die Unannehm
KFZ-Abmeldungen
Bürgeramt Das Abmelden von Kraftfahrzeugen ist beim Bürgeramt nur möglich, wenn folgende Unterlagen vollständig vorgelegt werden können: Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I Kennzeichenschild(er) Bei der Außerbetriebsetzung durch Bevollmächtigte ist neben den vorgenannten Unterlagen zusätzlich eine Verfügungsberechtigung vorzulegen. Als Verfügungsberechtigung werden anerkannt
Öffentliche Ordnung / Bürgeramt / Personenstandswesen
Der Fachbereich 2 umfasst die Sachbereiche Öffentliche Ordnung und Bürgeramt / Personenstandswesen. Der Sachbereich 21 Öffentliche Ordnung ist zuständig die Allgemeine Öffentliche Ordnung, Gefahrenvorbeugung / -abwehr, Allgemeine OWIG-Angelegenheiten sowie Gewerbeangelegenheiten. Der Sachbereich 22 Bürgeramt / Personenstandwesen untergliedert sich in die Bereiche Bürgeramt, Personenstandwe
Erweiterte Meldebescheinigung
Bürgeramt Erweiterte Meldebescheinigungen werden gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ausgestellt. In der Regel wird eine erweiterte Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt benötigt (Anmeldung zur Eheschließung). Was muss ich mitbringen? Personalausweis oder Reisepass Welche Gebühren fallen an? 9,00 Euro Ihre Ansprechpartner Nicole Velten
Telefon: 02292 / 601-163
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: nicole.velten@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.06
Lea Frommann
Telefon: 02292 / 601-166
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: lea.frommann@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.05
Alexandra Pritz
Telefon: 02292 / 601-165
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: alexandra.pritz@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.04
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Fischereischein
Bürgeramt Folgende Fischereischeine werden angeboten: Ausstellung des Jugendfischereischeins (im Alter von 10 bis 16 Jahren) Ausstellung des Fünf - Jahres – Fischereischeins (nur nach nachgewiesener Prüfung) Ausstellung des Jahresfischereischeins (nur nach nachgewiesener Prüfung) Welche Gebühren fallen an? Jugendfischereischein: 8 €; Jahresfischereischein: 16 € Fünf - Jahresfischereis
Meldebescheinigung
Bürgeramt Meldebescheinigungen werden gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ausgestellt. An eine/n Beauftragte/n mit eigenem Personalausweis oder Pass sowie mit Vollmacht und Personalausweis oder Pass des Vollmachtgebers kann die Meldebescheinigung ebenfalls erteilt werden. Welche Gebühren fallen an? 9,00 Euro Ihre Ansprechpartner Nicole Velten
Telefon: 02292 / 601-163
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: nicole.velten@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.06
Lea Frommann
Telefon: 02292 / 601-166
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: lea.frommann@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.05
Alexandra Pritz
Telefon: 02292 / 601-165
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: alexandra.pritz@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.04
Christian Gärtner
Telefon: 02292 / 601-162
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: christian.gaertner@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 2.03
Führungszeugnis
Bürgeramt Ein Führungszeugnis kann persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses oder von einem Beauftragten mit den vorgenannten Unterlagen und einer schriftlichen Vollmacht beantragt werden. Bei der Beantragung ist der Verwendungszweck und der Empfänger des Führungszeugnisses anzugeben. Außerdem wird der Geburtsname der Mutter des Antragstellers benötigt. Die Bearbeitun
Melderegisterauskunft
Bürgeramt Melderegisterauskünfte sind grundsätzlich nur schriftlich bei der Meldebehörde zu beantragen. Auskünfte werden nur erteilt, wenn mindestens drei übereinstimmende Daten (z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum) durch den Anfragenden genannt werden. Folgende Daten werden übermittelt: Einfache Melderegisterauskunft: Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschrift Erweiterte Melderegisterausk
Reisepass
Bürgeramt Der Reisepass ist persönlich mit dem bisherigen Reisepass oder Personalausweis zu beantragen. Ab 01.11.2005 werden nur noch E-Pässe ausgestellt. Hierfür müssen jetzt besondere Anforderungen beim Lichtbild erfüllt werden (biometrietaugliches Foto). Bitte weisen Sie den Fotografen darauf hin. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Sorgeberechtigten erforderlich. Die Bearbeitun
Vorläufiger Personalausweis
Bürgeramt Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises erfolgt nur in dringenden Fällen . Zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises sind folgende Unterlagen mitzubringen: alter Personalausweis oder Reisepass ein biometrisches Lichtbild in der Größe 45x35 mm Bei Aushändigung des vorläufigen Ausweises ist der alte ungültige Ausweis vorzulegen. In der Regel wird der vorläu
Vorläufiger Reisepass
Bürgeramt Die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses kann nur in dringenden Ausnahmefällen erfolgen. Zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises sind folgende Unterlagen mitzubringen: alter Personalausweis oder Reisepass ein biometrisches Lichtbild in der Größe 45x35 mm Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses beträgt ein Jahr. Der bisherige Reisepass ist vorzulegen. Z
Rat & Verwaltung / Bürgerservice
Informieren Sie sich über alle Services und Neuigkeiten Ihrer Gemeindeverwaltung Windeck. Wann das Bürgeramt für Sie geöffnet hat und mit welchen Anliegen Sie dort richtig sind, erfahren Sie hier genauso, wie alles aus der Kommunalpolitik in Windeck. Außerdem wird hier über aktuelle Projekte berichtet. Nutzen Sie gerne auch die Formulare & Dokumente, die wir hier für Sie bereithalten.
Personalausweis
Bürgeramt Der neue Personalausweis ist persönlich mit dem bisherigen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen. Bei dem neuen Ausweis handelt es sich um ein biometriegestütztes Identitätsdokument sowie einem elektronischen Identitätsnachweis für E-Government und E-Business. Beizubringen ist außerdem ein Lichtbild (biometrietauglich) in der Größe 45x35 mm . Die Bearbeitungsdauer beträ
Beglaubigungen
Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen usw. werden im Bürgeramt vorgenommen. Im einzelnen entstehen hier folgende Kosten: Unterschriftsbeglaubigung: 2,50 Euro pro Stück Beglaubigung von Kopien: 4,20 Euro pro Stück (weitere Beglaubigung derselben Vorlage: 2,10 Euro pro Stück) Die Bearbeitung erfolgt sofort. Ausgenommen sind die Beglaubigungen aus Personenstandbüchern (Heirats
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