Der Internetauftritt der Gemeinde Windeck ist umgezogen.
Sie erreichen uns künftig unter
www.gemeinde-windeck.de
Wohngeld
Einkommensschwache Mieter einer Wohnung können Wohngeld als Mietzuschuss beantragen.
Besitzer eines selbstgenutzten Eigenheimes oder einer selbst genutzten Eigentumswohnung mit geringem Einkommen können Lastenzuschuss beantragen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert dem Wohngeldproberechner (www./wohngeldrechner.nrw.de) ausrechnen lassen. Weitere grundsätzliche Informationen zur Beantragung von Wohlgeld sowie ausfüllbare und mit Eingabehilfe versehene Antragsvordrucke nebst Anlagen stehen auf der Internetseite www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Gärtner
Telefon: 02292 / 601-144
Fax: 02292 / 601-295
E-Mail: sozialamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude A (Rathausstr. 17), Raum A 1.01
Dieser Artikel wurde bereits 29835 mal angesehen.