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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Windeck für das Haushaltsjahr 2015

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 ist am 02.10.2014 eingebracht worden. Die Beratung und Beschlussfassung im Rat soll am 24.11.2014 erfolgen.

 

Nach § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen liegt der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Windeck für das Haushaltsjahr 2015 mit Anlagen während der gesamten Dauer des Beratungsverfahrens im Rat an allen Arbeitstagen in der Zeit vom

 

10. Oktober bis 24. November 2014


den Einwohnern und Abgabepflichtigen zur Einsichtnahme öffentlich aus, und zwar


jeweils montags - freitags     von    8.30 Uhr    bis     12.30 Uhr,
und donnerstags    von    13.30 Uhr    bis    17.00 Uhr,


im Rathaus I in Windeck-Rosbach, Rathausstraße 12 (Zimmer 20 und 22). Darüber hinaus kann der Entwurf auch auf der Internetseite der Gemeinde Windeck unter  www.windeck-bewegt.de eingesehen werden.

Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabenpflichtige innerhalb einer Frist  von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung  Einwendungen erheben. Die Einwendungsfrist endet am 30.10.2014.

Über Einwendungen, die schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Windeck, Rathausstraße 12, 51570 Windeck-Rosbach, zu erheben sind, entscheidet der Rat der Gemeinde in öffentlicher Sitzung.


Haushaltsplan 2015 (Größe: 20.51 MB; Downloads bisher: 2191; Letzter Download am: 26.07.2024)


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