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Bekanntmachung der Gemeinde Windeck über die amtliche Auslegung der Eintragungslisten

für das von der Landesregierung zugelassene Volksbegehren „Abitur nach 13 Jahren am Gymnasium: Mehr Zeit für gute Bildung (Kurzform: G 9 jetzt!)" in der Zeit vom 02.02.2017 bis 07.06.2017

 

1. Die Zulassung der Listenauslegung ist am 05.01.2017 vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen im Ministerialblatt Ausgabe 2017 Nr. 1 vom 05.01.2017 Seite 14 des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben worden. Gemäß § 4 i. V. mit § 12 Abs. 2 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG) erfolgt die amtliche Listenauslegung in der Zeit vom 02.02.2017 bis 07.06.2017 (keine Auslegung an Feiertagen, Samstagen und nicht explizit nachfolgend genannten Sonntagen).

 

2. Bei der Gemeinde Windeck liegen die Eintragungslisten des Volksbegehrens in dieser Zeit im Rathaus der Gemeinde Windeck, Rathausstr. 12, 51570 Windeck-Rosbach, Zimmer 62 (im Bürgerbüro), für das gesamte Gemeindegebiet zu folgenden Zeiten aus:

 

Montags bis Mittwochs jeweils von 8.00 -12.30 Uhr
Donnerstags jeweils von 8.00 -12.30 Uhr und 13.30 Uhr -18.00 Uhr
Freitags von 8.00 – 12.30 Uhr
sowie an folgenden Sonntagen jeweils von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr:
19.02., 26.03., 30.04. und 28.05.2017.

 

3. Eintragungsberechtigt ist, wer am Tage der Eintragung zum Landtag Nordrhein-Westfalen wahlberechtigt ist oder bis zum letzten Tag der Eintragungsfrist wahlberechtigt wird.

 

Windeck, den 09. Januar 2017

Hans-Christian Lehmann
Bürgermeister


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