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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Windeck für das Haushaltsjahr 2016

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 ist am 23.09.2015 eingebracht worden. Die Beratung und Beschlussfassung im Rat soll am 23.11.2015 erfolgen.

 

Nach § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen liegt der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Windeck für das Haushaltsjahr 2016 mit Anlagen während der gesamten Dauer des Beratungsverfahrens im Rat an allen Arbeitstagen in der Zeit vom

 

09. Oktober bis 23. November 2015

 

den Einwohnern und Abgabepflichtigen zur Einsichtnahme öffentlich aus, und zwar

 

jeweils montags - freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr,

und donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr,

 

im Rathaus I in Windeck-Rosbach, Rathausstraße 12 (Zimmer 20 und 22). Darüber hinaus kann der Entwurf auch hier (Größe: 11.38 MB; Downloads bisher: 2301; Letzter Download am: 30.08.2024) eingesehen werden.

 

Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabenpflichtige innerhalb einer Frist  von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung  Einwendungen erheben. Die Einwendungsfrist endet am 29.10.2015.

 

Über Einwendungen, die schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Windeck, Rathausstraße 12, 51570 Windeck-Rosbach, zu erheben sind, entscheidet der Rat der Gemeinde in öffentlicher Sitzung.

 

51570 Windeck-Rosbach, den 30. September 2015

Gemeinde Windeck

Der Bürgermeister

gez. Hans-Christian Lehmann

 


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