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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Windeck für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 ist am 07.02.2023 eingebracht worden. Die Beratung und Beschlussfassung im Rat sollen am 17.03.2023 erfolgen.

 

Nach § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen liegt der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Windeck für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 mit Anlagen während der gesamten Dauer des Beratungsverfahrens im Rat an allen Arbeitstagen in der Zeit vom

 

08. Februar bis 17. März 2023

 

den Einwohnern und Abgabepflichtigen zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Darüber hinaus kann der Entwurf auch auf der Internetseite der Gemeinde Windeck unter www.windeck-bewegt.de eingesehen werden.

 

Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabenpflichtige innerhalb einer Frist von mindestens 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Die Einwendungsfrist endet am 24.02.2023.

 

Über Einwendungen, die schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Windeck, Rathausstraße 12, 51570 Windeck-Rosbach, zu erheben sind, entscheidet der Rat der Gemeinde in öffentlicher Sitzung.

 

51570 Windeck-Rosbach, den 08. Februar 2023

 

Gemeinde Windeck

Die Bürgermeisterin

Gauß

 

Haushalt 2023/2024 Gesamt

 

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