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Öffentliche Bekanntmachung

Feststellung von Jahresabschluss und Lagebericht 2013

der Gemeindewerke Windeck – Betriebszweig Wasserversorgung –

sowie Behandlung des entstandenen Jahresüberschusses

 

Die Bilanz der Gemeindewerke Windeck – Betriebszweig Wasserversorgung – weist zum 31.12.2013 Aktiva und Passiva in Höhe von jeweils 9.452.810,47 € aus. Nach der Gewinn- und Verlustrechnung ist im Geschäftsjahr 2013 Jahresüberschuss in Höhe von 5.709,56 € entstanden.

 

Der Rat der Gemeinde Windeck hat in seiner Sitzung am 09.11.2015 folgenden Beschluss gefasst:

 

„a) Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss der Gemeindewerke Windeck – Betriebszweig Wasserversorgung – zum 31.12.2013, der in der Bilanz mit 9.452.810,47 € abschließt und in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss von 5.709,56 € ausweist, wird gemäß § 4 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt. Der erwirtschaftete Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.

b) Der verbleibende Verlustvortrag aus 2008 in Höhe von 1.218,64 € ist durch Abbuchung von der Allgemeinen Rücklage zu tilgen.“

 

Jahresabschluss und Lagebericht sind entsprechend den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und des Handelsgesetzbuches (HGB) durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft worden. Bezug nehmend auf dessen Bericht hat die Gemeindeprüfungsanstalt NRW, Herne, mit Verfügung vom 08.12.2015 den folgenden Prüfungsvermerk erteilt:

 

Abschließender Vermerk der GPA NRW

 

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Gemeindewerke Windeck Betriebszweig Wasserversorgung. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2013 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH, Bremen, bedient.

 

Diese hat mit Datum vom 13.03.2015 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

„Bestätigungsvermerk

An die Gemeindewerke Windeck - Betriebszweig Wasserversorgung Windeck

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gemeindewerke Windeck - Betriebszweig Wasserversorgung Windeck, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Betriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NW und der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

 

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buch-führung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

 

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

 

Herne, den 08.12.2015

 

GPA NRW

Im Auftrag

gez.

Wilma Wiegand“

 

Der Jahresabschluss der Gemeindewerke Windeck – Betriebszweig Wasserversorgung – zum 31.12.2013, die Verwendung des Jahresfehlbetrages sowie der Prüfungsvermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW werden hiermit gem. § 26 Abs. 4 EigVO NRW öffentlich bekannt gemacht.

 

Windeck, den 08.12.2015

gez.

Heike Hamann

(Betriebsleiterin)

 

 

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