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Stellungnahme zur Anhebung der Steuersätze

Aufgrund einiger Anfragen, die mich in letzter Zeit zu dem Thema „Anhebung der Steuersätze in Windeck“ erreichten, möchte ich hierzu kurz Stellung nehmen und zum besseren Verständnis auf die Vergangenheit verweisen.

 

Mit Wirkung zum 01.12.2011 ist das Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz) in Kraft getreten. Danach stellt das Land NRW für Kommunen, bei denen zu erwarten war, dass die Überschuldung in den Jahren 2014 bis 2016 eintreten wird, Landesmittel zur Konsolidierung des Gemeindehaushaltes in den Jahren 2012 bis 2020 zur Verfügung. Voraussetzung war, dass sich die Gemeinde freiwillig verpflichtet, an dem Stärkungspakt teilzunehmen.

 

Auf Antrag der CDU-Fraktion hat der Rat der Gemeinde Windeck in seiner Sitzung am 26.03.2012 diese freiwillige Teilnahme beschlossen. Daraufhin hat die Bezirksregierung Köln die Teilnahme der Gemeinde Windeck am Stärkungspakt mit Bescheid vom 29.05.2012 festgelegt. Dadurch wurde die Gemeinde Windeck verpflichtet, bis zum 30.09.2012 einen sogenannten Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2012 bis 2021 aufzustellen. Das gesetzliche Ziel war und ist, dass die Gemeinde ab dem Jahr 2018 durch Aufwandsminderungen und Ertragssteigerungen sicherstellt, dass ein positives Jahresergebnis erzielt wird.

 

Um dieses Ziel zu erreichen, wurde eine Arbeitsgruppe, die mit Vertretern aller Ratsparteien und der Verwaltung besetzt war, gebildet. Weitere Unterstützung konnte durch die Gemeindeprüfungsanstalt eingeholt werden. Nach fünf Sitzungen hat die Arbeitsgruppe die Sanierungsmaßnahmen festgelegt. Neben erheblichen Einsparungen im gesamten Haushalt wurden besonders im Personalbereich durch Stellenabbau Aufwendungen reduziert. Trotzdem konnte das Ziel des Stärkungspaktes dadurch allein noch nicht erreicht werden. Die Anhebung der Steuern, hier u.a. der Grundsteuer B um jährlich ca. 30 % bis auf 710 % im Jahr 2021, war unvermeidlich.

 

In seinen Sitzungen am 17.09.2012 bzw. 12.11.2012 hat der Rat der Gemeinde Windeck die Haushaltssatzung 2012 / 2013 sowie den Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021 und damit die Steuererhöhungen einstimmig beschlossen. Diese Abstimmungen erfolgten noch vor meinem Amtsantritt am 16.12.2012.

 

Der damit einhergehenden hohen finanziellen Belastung unserer Bürgerinnen und Bürger waren und sind sich der Rat wie auch die Verwaltung bewusst. Gemeinsam unternehmen wir alle Anstrengungen, dass weitere Steuererhöhungen möglichst vermieden werden können. Wie Sie dem Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2015 entnehmen können, ist uns das auch wieder für 2015 gelungen. Zukünftig wird entscheidend sein, wie sich die von der Gemeinde nicht zu beinflussenden Aufwendungen, hier sei zum Beispiel die allgemeine Kreis- und die Kreisjugendamtsumlage genannt, entwickeln.

 

Parallel zu allen Sparbemühungen, geht die Gemeinde schon seit Jahren den Weg, die Infrastruktur zu verbessern. Dies ist jedoch ein langer Prozess, wie z.B. die Projekte „Regionale 2010“ und „DSL-Ausbau“ zeigen. Auch die Ansiedlung weiteren Gewerbes wird vorangetrieben. Erste Erfolge sehe ich in der Neueröffnung des REWE XL und DM in Rosbach. Weitere Maßnahmen sind in Vorbereitung, Planung oder Umsetzung. Neben den erhofften Ertragssteigerungen soll dadurch u.a. auch die von Ihnen zu Recht geforderte Schaffung von weiteren Arbeitsplätzen realisiert werden.

 

Ich hoffe, dass dadurch die Attraktivität der Gemeinde gesteigert wird und sich langfristig auch ein Zuzug von Neubürgerinnen und Neubürgern einstellen wird.

 

Auch wenn ich die Grundproblematik der erhöhten Steuersätze zum jetzigen Zeitpunkt nicht ändern kann, hoffe ich doch zur Klärung und zum Verständnis beigetragen zu haben.

 

Ihr Bürgermeister

gez. Hans-Christian Lehmann

 

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